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   OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 2 Ws 155/19   

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OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 2 Ws 155/19 (https://dejure.org/2019,30555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2019 - 2 Ws 155/19 (https://dejure.org/2019,30555)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2019 - 2 Ws 155/19 (https://dejure.org/2019,30555)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zuständigkeit für eine Entscheidung über eine Verlängerung einer Krisenintervention

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.09.2010 - 2 ARs 293/10

    Krisenintervention als Vollstreckung einer Maßregel; Zuständigkeit für die

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 2 Ws 155/19
    Daher wird im Anschluss an die erste Invollzugsetzung, über die hier das erstinstanzliche Gericht zu befinden hatte, mit der Aufnahme des Verurteilten in den Maßregelvollzug die Zuständigkeit der Strafvollstreckungskammer für die im Rahmen des 462a Abs. 1 StPO künftig zu treffenden Entscheidungen begründet (vgl. BGHSt 56, 1 = NJW 2011, 163).
  • BGH, 25.05.2011 - 2 ARs 164/11

    Befasstsein der für die Invollzugsetzung der Unterbringung nach § 67h StGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 2 Ws 155/19
    Soweit die 2. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg die Annahme ihrer Zuständigkeit auf eine Kommentarstelle (vgl. Kinzig: in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 67h Rdn. 15) gestützt hat, wonach das die Krisenintervention anordnende Gericht während der Dauer der Krisenintervention zuständig bleibt, betrifft diese Aussage die Abgrenzung der Zuständigkeit verschiedener Strafvollstreckungskammern untereinander im Rahmen des nach § 462a Abs. 1 StPO maßgeblichen Befasstseins (vgl. hierzu: BGHSt 56, 252 = NJW 2011, 2677).
  • OLG Düsseldorf, 16.10.2000 - 3 Ws 395/00

    Beschwerde gegen Widerruf der Strafaussetzung - Widerruf durch Amtsgericht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.09.2019 - 2 Ws 155/19
    Dies wäre nur möglich, wenn er auch im Verhältnis zur Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kleve das übergeordnete Beschwerdegericht wäre (vgl. OLG Düsseldorf < 3. Strafsenat> NStZ-RR 2001, 111).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2023 - 1 Ws 259/23

    Widerruf der Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung

    Auch die Krisenintervention nach § 67h Abs. 1 StGB ist die Vollstreckung einer Maßregel im Sinne der §§ 463 Abs. 1, 462a Abs. 1 Satz 1 StPO (BGH, Beschluss vom 15. September 2010 - 2 ARs 293/10 -, juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2019 - III-2 Ws 155/19 -, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O.).
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